Falsch befüllte Biotonnen werden von der Entsorgung ausgeschlossen

Immer wieder ist zu beobachten, dass der Biomüll mittels Plastiktüten in den Biotonnen abgelegt wird. Dabei ist es so einfach die Essensreste verwertbar zu entsorgen. In ein Blatt Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) gewickelt, kann dieses problemlos bis zur Biotonne transportiert und dort zusammen eingefüllt werden. Geringe Mengen an Papier zersetzen sich bei der Kompostierung. Nicht so Plastiktüten!!

Plastiktüten und anderes Verpackungsmaterial sowie auch die sogenannten kompostierbaren Tüten für Bioabfall machen die Verwertung in einer Kompostierungsanlage unmöglich, da diese Störstoffe kostenaufwendig aussortiert und entsorgt werden müssen.

Der Kommunale Abfallservice des Landkreises Gotha macht mit gelben und roten Karten auf eine widerrechtlich befüllte Biotonne aufmerksam. Mit der gelben Karte wird einen Verwarnung ausgesprochen. Klebt die rote Karte dran, wird die Tonne erst entsorgt, wenn die Störstoffe daraus entfernt wurden. Jeder Bürger ist somit angesprochen seinen Biomüll richtig zu entsorgen, damit unnötige Kosten vermieden werden.

Bei Fragen zur Mülltrennung und richtigen Entsorgung, empfehlen wir unser „Kleines Abfall-Lexikon“, welches Sie in unserem Verwaltungsgebäude, August-Creutzburg-Str. 2 sowie im Servicebüro am Hauptmarkt 36 kostenlos erhalten. Oder Sie informieren sich in unserem Ratgeber.

Für detailliertere Auskünfte wählen Sie bitte die Tel.-Nr. des Abfallservice des Landkreises Gotha: 036253 31129.

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