Schnelle Hilfe

Ab dem 1. Januar 2020 lautet die Tel.-Nr.:

03621 709-751

Der Havariedienst erfolgt in Kooperation mit der Stadtwerke Gotha GmbH.

Die bisherige Tel.-Nr. 0172 79 90 444 gilt weiterhin.

Diese Nummern sind außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichbar:

  • Montag – Mittwoch von 15:30 Uhr bis Folgetag 07:30 Uhr
  • Donnerstag von 18:00 Uhr bis Folgetag 07:30 Uhr
  • Freitag von 12:00 Uhr bis Montag 07:30 Uhr
Was sind Notfälle?
  • Stromausfall in der gesamten Wohnung (Sie haben die Sicherung bereits geprüft.)
  • Die Heizung funktioniert nicht. (Sie haben die Thermostate aufgedreht.)
  • Rohrbruch im Versorgungsschacht bzw. an der Heizung
  • Verstopfung der Abwasserleitung (nicht des Waschbeckens usw.)
  • Ausfall des Aufzuges
  • Sturmschäden
  • Defektes Hauseingangstürschloss
Bei Störungen und Problemen in Gebäuden und Wohnungen aus dem Bestand der Baugesellschaft Gotha mbH finden Sie hier Ihren Ansprechpartner:

Bei Störungen im TV- oder Radio-Empfang wenden Sie sich bitte an Firma PΫUR.

Den technischen Service der Firma PΫUR erreichen Sie unter Telefon: 030 33888000.

Zu Ihrem Schutz wurden in den Wohnungen Rauchwarnmelder installiert. Bei Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte an:

  • Techem 24-Stunden-Hotline, Telefon: 0800 2001264
  • BRUNATA METRONA 24-Stunden-Hotline, Telefon 0800 0001797

Verhaltensregeln wurden Ihnen beim Einbau der Geräte überreicht. Wenn Sie nach dem Einbau in die Wohnung gezogen sind, finden Sie diese in Ihrem Mietvertragsordner.

  • Polizei – Telefon: 110
  • Feuerwehr, Rettungsdienst – Telefon: 112
  • Ärztlicher Notfalldienst – Telefon: 116117

Kontaktformular







    HINWEISE:

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    Bei Ihrer Kontaktaufnahme über dieses Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Weitere Informationen, insbesondere zu Löschung und Aufbewahrungsfristen, Ihre Rechte als Betroffener sowie die Möglichkeit von Widerruf oder Widerspruch, können Sie unseren Datenschutzrichtlinien entnehmen.

    Bitte bestätigen Sie durch Anklicken dieser Checkbox, dass Sie unsere Datenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen haben.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.

    Wir sind per Telefon oder E-Mail für Sie da.

    Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Schadensmeldung

    Sie haben einen Mangel oder eine Beschädigung in Ihrer Wohnung oder am Wohnobjekt festgestellt?
    Dann gelangen Sie hier zu unserem Online-Formular:

    Unsere Gästewohnungen

    Laden Sie sich Gäste ein! Den Schlafplatz finden Sie bei uns.

    Gästewohnung
    Humboldtstraße 84

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt Google Maps Ihre Einwilligung um geladen zu werden. Mehr Informationen finden Sie unter Datenschutz.
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    IHRE ANSPRECHPARTNERIN

    Diana Dehnel

    Tel.: 03621 771-201
    Mobil: 0172 7995905
    ddehnel@bgg-gotha.de

    Gästewohnung
    Clara-Zetkin-Straße 49

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    Diana Dehnel

    Tel.: 03621 771-201
    Mobil: 0172 7995905
    ddehnel@bgg-gotha.de

    Ratgeber

    Wie kann ich Feuchtigkeits- und Schimmelschäden vorbeugen?

    Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in den Wohnungen. Schimmelpilze und schwarze Flecken sind nicht nur ein hygienisches Problem. Sie können gesundheitsgefährdend für die Bewohner sein und Schäden an der Bausubstanz verursachen. Dementsprechend haben Mieter und Vermieter ein großes Interesse daran, dass diese gar nicht erst entstehen. Sehr entscheidend ist neben der baulichen Beschaffenheit des Gebäudes das Nutzungsverhalten der Bewohner.

    12 Tipps, wie Sie Feuchtigkeits- und Schimmelschäden problemlos vorbeugen können:

    • Sorgen Sie für optimale Raumtemperaturen: 18 – 23°C
    • Stellen Sie die Heizung bei Abwesenheit nie ganz ab.
    • Heizen Sie nicht mit einem Heizkörper die gesamte Wohnung!
    • Führen Sie mehrmals täglich einen kompletten Luftwechsel durch.
    • Öffnen Sie die Fenster immer komplett! Stoßlüftung ist besonders effektiv.
    • Lüften Sie immer nach draußen.
    • Führen Sie Wasserdampf vom Duschen, Baden und Kochen schnellstmöglich nach draußen ab.
    • Beim Trocknen der Wäsche in der Wohnung bitte häufiger lüften.
    • Lüften Sie auch bei Regenwetter.
    • Stellen Sie große Schränke möglichst 5-10 cm von der Außenwand weg.
    • Achten Sie auf ein gesundes Raumklima.
    • Nutzen Sie kalte Tage, um auch Ihre Kellerräume gründlich durchzulüften.

    Schauen Sie sich bitte unsere Broschüre „Richtig Heizen und Lüften“ an.
    Hier erfahren Sie mehr über ein gesundes Raumklima und wie Sie sich richtig verhalten.

    Informationen zum „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG):

    Aushang BGG, Dezember 2022
    Infoblatt der Bundesregierung zum Dezember-Abschlag für Gas und Wärme

    Dokumente

    DOWNLOAD: Selbstauskunft (Bitte dieses Blatt ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben!)

    DOWNLOAD: AGB – Allgemeine Vertragsbestimmungen (deutsch) / General terms of contract (English)الاحكام والشروط (arabisch)

    DOWNLOAD: Hausordnung (deutsch) / House rule (English) / انين السكن (arabisch)

    DOWNLOAD: Antrag auf Einzug weiterer Personen (Bitte dieses Blatt ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben!)

    DOWNLOAD: Mitteilung über Auszug erwachsener Kinder aus der elterlichen Wohnung (Bitte dieses Blatt ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben!)

    DOWNLOAD: Kündigungsformular (Bitte dieses Blatt ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben!)

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    1. Welches Ziel verfolgt die Regierung mit der Verabschiedung der Novellierung der Heizkostenverordnung 2021?

    Die aktuelle Novelle der Heizkostenverordnung setzt die Verpflichtung der novellierten EU-Effizienzrichtlinie von 2018 um: Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstat­tungen zur Verbrauchserfassung, unterjährige Verbrauchsinformationen, umfangreiche Abrechnungsinformationen sowie interoperable Geräte und Systeme. Die EU will damit einen geringeren Energieverbrauch in den Wohngebäuden und einen verbesserten Wettbewerb erreichen.

    2. Welchen Nutzen habe ich von der monatlichen Information über meinen Verbrauch?

    Mit der Verbrauchsinformation erhalten Sie als Mieter regelmäßig Einblick in Ihren Energieverbrauch. Studien der dena* zeigen: Eine transparente Darstellung von Ver­brauchs­daten und die damit verbundene Sensibilisierung können eine Senkung des Energieverbrauchs von bis zu 10 Prozent bewirken. So sparen Sie nicht nur Energie und Kosten, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

    3. Was muss ich machen, damit ich keine monatliche Information per Brief oder E-Mail bekomme? / Wie kann ich die monatliche Information abmelden?

    Die Baugesellschaft Gotha mbH darf die Information nicht einstellen, auch wenn Sie als Mieter erklären, dass Sie keine monatliche Mitteilung mehr wollen. Wir müssen Sie weiter informieren, da laut Verordnung eine Informationspflicht, d.h. eine „Bringschuld“ unsererseits besteht (siehe §6a, Abs. 2 Heizkostenverodnung vom 24.11.2021). Sollten Sie die E-Mail widerrufen, müssen wir Ihnen die monatliche Information über Ihren Verbrauch per Post senden.

    4. Welche Kosten entstehen für mich? / Muss ich dafür bezahlen?

    Die Kosten der Verbrauchsinformationen sind Betriebskosten. Sie werden zusammen mit den Portokosten in der nächsten Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Sollten Sie der Information per E-Mail zugestimmt haben, entfallen die Portokosten.

    5. Kann die E-Mail-Adresse später geändert werden?

    Ja, das kann jederzeit schriftlich oder über E-Mail erfolgen. Das Formular finden Sie hier.

    6. Kann die E-Mail-Adresse widerrufen werden?

    Ja, das kann jederzeit formlos schriftliche oder per E-Mail erfolgen. Im Folgemonat geht Ihnen die Information per Post zu. Die Portokosten werden in der nächsten
    Betriebskostenabrechnung umgelegt.

    7. Warum wird nicht auch der Verbrauch von Kaltwasser aufgezeigt?

    In der EU-Effizienzrichtlinien 2018 geht es lediglich um die Einsparung von Energie. Der Verbrauch von Kaltwasser ist nicht Bestandteil der Richtlinie und auch nicht der Heizkostenverordnung.

    8. Was ist, wenn die Wohnung innerhalb des Monats angemietet wird, zum Beispiel zur Monatsmitte?

    Laut der Heizkostennovelle müssen die Verbrauchsinformation für den vollen Monat zur Verfügung gestellt werden. Für einzelne Tage erhalten Sie keine Information.

    9. Was ist, wenn der Mietvertrag innerhalb des Monats beendet wird?

    Laut der Heizkostennovelle müssen die Verbrauchsinformation für den vollen Monat zu Verfügung gestellt werden. Kündigen Sie innerhalb des Monats Ihre Wohnung, erhalten Sie für die Tage des angefangenen Monats keine Information mehr.

    10. Wer bekommt die Information, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben?

    Bei der Information per E-Mail, der Empfänger der gemeldeten E-Mail.  Bei der Information per Post, wird ein Informationsbrief pro Monat an die zur Wohnung hinterlegte Adresse versendet. Dies kann z.B. auch der Betreuer des jeweiligen Mieters sein.

    11. Erfolgt die Information über den Verbrauch auch in den Sommermonaten?

    Ja, da die Informationspflicht auch den Verbrauch von Warmwasser umfasst. Auch wenn in einem Monat kein Verbrauch von Warmwasser oder Heizenergie stattgefunden hat, sieht der Gesetzgeber die Information vor.

    *Quelle: www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur)