Veröffentlicht am 23. Dezember 2021

Novellierung der Heizkosten-Verordnung

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Ziel ist es, den Energieverbrauch in den Gebäuden zu senken und damit den Klimaschutz aktiv voranzutreiben. Dies begründet neue Pflichten für uns als Vermieter. Soweit bereits fernablesbare Verbrauchsausstattungen vorhanden sind, senden wir ab dem 1. Januar 2022 den monatlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser an unsere Mieter. Dies wird zunächst per Post erfolgen. Um Ihnen die künftigen monatlichen Informationen zur Einsparung von Kosten und Ressourcen auf digitalem Wege mitteilen zu können, bitten wir um Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse. Das Formular dazu finden Sie hier. Diese Daten werden entsprechend unserer Datenschutzbestimmungen behandelt.

Mehr Informationen zur Heizungsnovelle haben wir im Service-Menü bereitgestellt. Klicken Sie hier:

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Für einen bewussteren Umgang mit Ressourcen und zum Wohle der Umwelt.

Ihre Baugesellschaft Gotha mbH