Erst einmal ist es wichtig zu klären, ob es sich hierbei um das Nest einer Stadt- oder Wildtaube handelt (eine einfache Google-Bildersuche kann dies prima beantworten), denn rechtlich DÜRFEN NUR bei STADTTAUBEN die Eier getauscht werden. Das Verändern von Wildtaubennestern ist strafrechtlich verboten und generell gilt ein Verbot der Nestentfernung bei jeglichen Taubenarten.

Es handelt sich um das Nest einer Stadttaube? Prima, dann können wir, der Gothaer Stadttauben e.V.i.G., helfen. Das gezielte Austauschen der Eier von Stadttauben gegen Gipsattrappen ist die einzig tierschutzkonforme Art der Populationskontrolle. Sobald das zweite Ei im Nest liegt (und es ist wichtig, dass der Austausch der echten Eier erst nach dem Legen des zweiten Eis geschieht, denn ansonsten kann es zu einer Legenot bei dem Weibchen kommen), können die Eier bedenkenlos gegen spezielle Taubenei-Attrappen ausgetauscht werden. Mit dem ausbleibenden Bruterfolg, wird das Nest nach ca. 2-3 Wochen aufgegeben und weiteres Leid kann verhindert werden, denn Tauben brüten bis zu 8-mal im Jahr.

Sollte sich ein Stadttaubennest bei Ihnen auf dem Balkon befinden, dann nehmen Sie doch gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie und finden einen Termin zum Eiertausch.
Sie erreichen uns per Mail: gothaer.stadttauben@gmail.com
Oder via Facebook und Instagram unter „Gothaer Stadttauben“

Ihr Gothaer Stadttauben e.V.i.G.