Die Betriebskosten sind von Ihnen als Mieter neben der Kaltmiete zu bezahlen. Hierfür leisten Sie monatliche Vorauszahlungen, aufgeteilt in Heizung/Warmwasser, Wasser- u. Abwasser und allgemeine Betriebskosten. Diese werden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten angesetzt.

Im Folgejahr, spätestens bis zum Jahresende (§ 556 Abs. 3 BGB), muss die Baugesellschaft Gotha mbH die Betriebskosten abrechnen. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Kosten ermittelt und nach einem für alle Mieter des Hauses gerechneten Schlüssel umgelegt.

Zu den Betriebskosten zählen zum Beispiel:

  • Warmwasser
  • Heizung und Strom
  • Müllentsorgung
  • Grünpflege
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Gebäudeversicherungen
  • Hausmeisterkosten und Reinigung
  • Wartungsarbeiten

und vieles mehr.

Diese Kosten werden dabei Ihren nach dem Mietvertrag geschuldeten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich für Sie eine Rück- bzw. Nachzahlung. Nähere Einzelheiten ersehen Sie aus Ihrer Betriebskostenabrechnung.

Bei nicht erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel dem teilweise nicht durchgeführten Winterdienst im Februar 2021, werden die Rechnungen des Dienstleisters entsprechend korrigiert. Somit werden nur die Kosten weiterberechnet, die durch Leistung untersetzt sind.

Dennoch ist im nächsten Jahre mit erhöhten Betriebskosten zu rechnen. Unabhängig von Ihrem individuellen Verbrauch werden vor allem die allgemeinen Betriebskosten ansteigen. Grund hierfür sind die Anhebung der Mindestlöhne, die neue Müllsatzung in Gotha und steigende Versicherungsprämien.

 

Annette Dietrich
Leiterin Rechnungswesen